Suchfunktion
Steckbrief Landschaftselement
Einzelbäume
Beschreibung
Einzelbäume sind freistehende Bäume (keine Obstbäume).
Bedeutung im Rahmen der Reform der Agrarpolitik
Einzelbäume, auch soweit sie abgestorben sind, gehören zur beihilfefähigen Fläche im Rahmen der Betriebsprämienregelung, deren Fläche im Gemeinsamen Antrag beantragt werden kann, soweit die Anzahl nicht mehr als 50 Bäume pro Hektar beträgt.
Bilder
LEL Schwäbisch Gmünd Stand 01/2012 |