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Pflanzenschutzgerätekontrolle im Weinbau

 

Von Hanns-Christoph Schiefer
LVWO Weinsberg

Seit Ende 2001 müssen alle im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte für Raumkulturen in Zeitabständen von vier Kalenderhalbjahren durch amtlich anerkannte Kontrollstellen überprüft werden (§ 7 Pflanzenschutzverordnung). Auch für ausschließlich im Weinbau verwendete Geräte, läuft die Übergangsfrist am 30. April 2004 aus.

Welche Geräte müssen geprüft werden?

Pflanzenschutzgeräte für Raumkulturen im Sinne dieser Verordnung sind Pflanzenschutzgeräte, die mit einem Spritz- oder Sprühgestänge mit oder ohne Gebläseunterstützung ausgestattet sind, wie sie insbesondere im Weinbau als Traktoranbau-, -aufbau, oder -anhängegeräte oder als selbstfahrende Geräte verwendet werden. Neue Pflanzenschutzgeräte müssen spätestens bei Ablauf des sechsten Kalendermonats nach ihrer Ingebrauchnahme geprüft worden sein. Sowohl neue als auch gebrauchte Pflanzenschutzgeräte sollten nur geprüft und mit gültiger Prüfplakette versehen gekauft werden. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind alle Pflanzenschutzgeräte, die von einer Person getragen werden können. Dies betrifft nur den Rückbutten und das Rückensprühgerät. Zur Prüfung müssen sowohl sämtliche am Schlepper angebauten Sprühgeräte als auch Spritzgeräte wie die Herbizidspritze und die Schlauchspritze. Auch die Selbstfahrer wie Solo Minor und Lederer dürfen nur mit gültiger Prüfplakette betrieben werden. Die Benutzung von Pflanzenschutzgeräten ohne gültige Prüfplakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist bußgeldbewehrt.

Geräteprüfung

Für die Prüfung der Pflanzenschutzgeräte steht in Baden-Württemberg ein flächendeckendes Netz von amtlich anerkannten Kontrollwerkstätten zur Verfügung (Abbildung 1). Die Überprüfung erfolgt nach Richtlinien der Biologischen Bundesanstalt. Sind alle darin enthaltenen Anforderungen erfüllt, wird eine Plakette an das Pflanzenschutzgerät angebracht, auf der das Halbjahr der nächsten fälligen Kontrolle eingetragen ist. Die Gebühr für die Prüfung beträgt ca. 50.- €. Grundsätzlich müssen die Geräte dicht sein, alle Bauteile müssen funktionsfähig sein, die Einstellung und die Dosierung müssen möglichst genau sein. Im einzelnen werden folgende Bauteile kontrolliert:

Antrieb

darf in seiner Funktion nicht durch Verschleiß oder Defekt beeinträchtigt sein

Pumpe

der Volumenstrom muss auf den Bedarf des Gerätes abgestimmt sein Pulsationen müssen gedämpft sein

Rührwerk

sichtbare Umwälzung des Behälterinhaltes

Spritzbehälter

Füllstandsanzeige, Einfüllsieb, Ablassvorrichtung für Restmengen

Armaturen

müssen im Sicht- und Griffbereich des Schlepperfahrers sein

Druckregler

keine Druckänderung bei mehrmaligem Aus- und Einschalten

Manometer

gedämpft, Mindestdurchmesser 60 mm, max. 0.5 bar Abweichung

Leitungssystem

keine Knick- und Scheuerstellen

Filterung

sowohl in Saug- als auch Druckleitungen, Reinigung auch bei gefülltem System

Düsenbogen

muss stabil und unverformt sein

Düsen

rechts und links symmetrisch, einzeln abstellbar, kein nachtropfen reproduzierbare Einstellung, Einzeldüsenausstoß max. 10 % Abweichung

Gebläse

abstellbar ab Baujahr 1988; Laufrad, Gehäuse, Luftleitbleche unbeschädigt

 

Abb. 1 Geräteprüfung

Mit der Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung Ende November 2003 werden auch die in Raumkulturen eingesetzten Herbizidspritzgeräte und die Schlauchspritzanlagen mit Spritzpistole prüfpflichtig. Für die Umsetzung und Abstimmung der Prüfvorgänge steht praktisch keine Übergangsfrist zur Verfügung. Für diese Geräte gilt deshalb bei der erstmaligen Prüfung bis zur Festlegung der endgültigen Anforderungen ein vereinfachter Prüfumfang. Bei der Prüfgebühr sollte der deutlich geringere Zeitaufwand berücksichtigt werden.

Vorläufiger angepasster Prüfumfang für Herbizidspritzgeräte und Schlauchspritzanlagen:

1.

 Sichtprüfung des Leitungs- bzw. Schlauchsystems auf Beschädigungen und Alterungsrisse

2.

 Überprüfung der Dichtigkeit aller Bauteile (Behälter, Pumpe, Leitungssystem) in Ruhe

3.

 Durchführung einer Probespritzung

4.

 Überprüfung der Dichtigkeit bei max. Druck bzw. bei üblichem Betriebsdruck

5.

 Funktionsprüfung der Druckeinstellung

6.

 Sichtprüfung des Manometers (Funktion, Beschädigungen)

7.

 Überprüfung der Schaltfunktion (Vollständiges Schließen ohne Nachtropfen)

Mit der darauffolgenden Prüfung ist bei den Herbizidspritzgeräten und Schlauchspritzanlagen mit der Nachrüstung fehlender Baugruppen zu rechnen. Hierzu gehören insbesondere eine Pumpe mit ausreichender Leistung, eventuell auch zur Versorgung eines Rührwerkes im Behälter, Füllstandsanzeige, Einfüllsieb sowie Saug- und Druckfilter.

Zur Prüfung werden nur gereinigte Geräte zugelassen. Der Spritzflüssigkeitsbehälter soll halb mit Wasser gefüllt sein. Viel Geld kann gespart werden, wenn das Gerät schon zuhause gut gewartet wurde, Undichtheiten beseitigt (Abbildung 2), Verschraubungen gelöst bzw. gangbar gemacht, Filter und Düsen ausgebaut und gereinigt wurden.

Abb. 2 Undichtes Pflanzenschutzgerät

Alte Geräte nachrüsten

Zum Pflanzenschutz im Weinbau werden auch viele ältere Geräte mit einfachen Pumpen und Düsen eingesetzt. Da diese vielfach zwar alt aber wenig benutzt sind, sind diese Geräte zwar noch in einem guten Zustand, entsprechen aber nicht den geforderten Anforderungen der Richtlinie, da wichtige Bauteile oder Einstellungsmöglichkeiten fehlen. Hierzu gehören insbesondere die älteren SOLO Minor, BRUMI und LEDERER Sprühgeräte. Rührwerk, Manometer und Druckeinstellung sowie druckseitige Filter fehlen (Abbildung 3). Die Geräte erfüllen meistens die hohen Anforderungen an die Gleichmäßigkeit des Düsenausstoßes nicht. Um die Kriterien für die im Gebrauch befindlichen Sprühgeräte zu erfüllen, werden von den Firmen Lederer und Solo Nachrüstsätze angeboten. Das Angebot umfasst das komplette Leitungssystem, Armatur mit Druckregler, Druckfilter, Manometer und Abstellhahn sowie Düsen. Einbauanleitung und Dosiertabelle werden mitgeliefert. Der Nachrüstsatz der Firma Solo enthält zusätzlich eine neue Pumpe mit erhöhter Fördermenge um ein ausreichendes Rührwerk sicherzustellen. Außerdem einen neuen Gebläsedeckel mit fächerförmigen Zerstäubern zur Aufnahme von geeigneten Flachstrahldüsen. Die Umbausätze einschließlich Mehrwertsteuer liegen ohne Montage und Prüfgebühr bei ca. 200.- € bei Lederer bzw. ca. 400.- € bei Solo.

Abb. 3 Prüffähiges neueres Solo Minor

Sachgerechte Geräteeinstellung

Die Geräte müssen im Zweijahresrhythmus überprüft werden. Neben der technischen Zuverlässigkeit des Gerätes ist für die gleichmäßige Verteilung der Behandlungsflüssigkeit und der Vermeidung von Abtropfverlusten sowie Abdrift eine sachgerechte Geräteeinstellung wichtig. So wie die Laubfläche zunimmt ist die Flüssigkeitsmenge entsprechend anzupassen. Die üblichen Mengen liegen zwischen 200 und 800 l/ha. Bei zu geringen Mengen und kleinen Tropfen nimmt die Gefahr von Abdrift zu. Bei zu großen Mengen können die Laub- bzw. Traubenflächen nicht alles aufnehmen und es kommt zu Abtropfverlusten. Demzufolge sind je nach Ausbringmenge unterschiedliche Düsengrößen mit dem passenden Druck zu wählen. Bei den Axialgebläsen müssen die Luftleitbleche an die Laubwandhöhe angepasst werden. Düsen und Luftleitbleche sind auf die obere und untere Kante der Laubwand auszurichten. Die dazwischenliegenden Düsen werden gleichmäßig auf die Laubwand verteilt. Um ein ordentliches Eindringen des Gebläseluftstromes und eine gute Pflanzenschutzmittelanlagerung zu gewährleisten sollte die Fahrgeschwindigkeit nicht über 6,5 km/h liegen. Große Mittagshitze und starker Wind sind zu meiden. Unbestritten vermindert sich die Applikationsqualität mit dem Befahren von nur jeder zweiten Zeile. Die Belagsbildung ist ungleichmäßig und nicht überall ausreichend und kann auch mit höheren Luftmengen oder -geschwindigkeiten nicht ausgeglichen werden. Die Düsenwahl, ob Injektor- oder Hohlkegeldüse hat auf die biologische Leistung nur wenig Einfluss. Nur technisch einwandfreie, optimal gewartete und eingestellte Geräte sowie eine sorgsame Mittel- und Wasserberechnung gewährleisten einen zuverlässigen Pflanzenschutz ohne Belastung der Umwelt.

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