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Nachweis auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Nachweis auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
Maissaatgut; Abwaschen von Anhaftungen unter fließendem Wasser.

Saatgut darf keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten. Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) untersucht jährlich bei Mais, Sojabohnen und Raps in einem sog. GVO-Saatgut-Monitoring konventionelles Saatgut auf GVO-Bestandteile.

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